Die Kassenrolle – Ein Frankfurter Armutszeugnis

Getreu dem Motto, es ist alles gesagt, nur noch nicht von jedem, will ich dann auch nochmal.

Die Fakten sind schnell erzählt: Beim Heimspiel gegen Eintracht Frankfurt führt der FC St.Pauli mit 1:0, und hat kurz nach der Pause eine Ecke vor der Südkurve, als ein Fan eine Kassenrolle wirft. Ein recht gängiges Procedere, ähnlich dem Werfen von Konfetti, da sich die Kassenrolle normalerweise im Flug abwickelt und im Fangnetz hängen bleibt. Allerdings passiert dies normalerweise vor dem Spiel oder zu Beginn der zweiten Halbzeit.

Die Kassenrolle ist in mühevoller Kleinarbeit vorher abgerollt worden, um den harten Plastikkern zu entfernen und wird dann in mehrere Portionen aufgeteilt und mit einem Tesa-Streifen vor versehentlichem Abrollen geschützt.

Der Wurf an diesem Abend aber misslingt, das Papier rollt sich nicht ab. Mehr noch: Es gelingt ein “Wunderwurf” über das Fangnetz hinweg und auf den Kopf des Eintracht-Spielers Pirmin Schwegler, der erschrocken zu Boden geht, nach kurzer Behandlung aber weiterspielt und in Interviews danach zu Protokoll gibt, dass der Wurf außer dem Schrecken keine Folgen hinterlassen hat.

Der Werfer, ein 20jähriger Abiturient, ist selber ebenso geschockt, die Schlagzeilen des Bierbecherwurfs gegen Schalke schießen ihm durch den Kopf, wo von einem Schaden im mittleren sechsstelligen Bereich geschrieben wird und der damalige Werfer durch die Boulevard-Medien gejagt wurde, wie es sonst nur Schwerstkriminellen vorbehalten ist.
Er entzieht sich einem Zugriff durch den Verein am Abend, meldet sich aber nach einem Gespräch mit seinen Eltern beim Verein und entschuldigt sich auch persönlich bei Pirmin Schwegler.

Der DFB-Kontrollausschuß beantragt den Auschluß aller Stehplatzbesucher (ca. 13.000 Zuschauer), nach mündlicher Verhandlung wird das Strafmaß auf 5.800 Stehplätze gesenkt, betroffen ist neben der Süd- auch die Nordkurve, von der bisher noch keine Treffer verzeichnet sind. Und das es ja generell nur um “Treffer” oder sogar “Wirkungstreffer” geht, kann man Woche für Woche begutachten, denn Gegenstände fliegen in fast allen Stadien, außer in Hamburg (sic! Grüße an den Nachbarn) trifft man nur eben nicht so gut.

Nicht betroffen sind demnach die Stehplätze der Gegengerade, nicht betroffen auch sämtliche Sitzplätze, inklusive denen der Haupttribüne, von der bekanntlich der Bierbecher zum Schalke-Abbruch kam.

Sämtliche Vergleiche der letzten Tage (insbesondere zur TSG  Hoffenheim, als Vereinsangestellte wissentlich und vorsätzlich die Verletzung tausender Gästefans in Kauf nahmen, aber auch zu diversen Wurf-Attacken mit wesentlich gefährlicheren Gegenständen, die nur eben nicht trafen, oder wissentlich in ausverkaufte Bereiche geschossene Raketen) will ich hier nicht im Detail wiederholen, so viel Zeit hab ich nicht.

Aber, lieber DFB, wenn wir kurz den Vorsitzenden Richter, Hans E. Lorenz, von obiger DFB Seite und aus dem Abendblatt zitieren dürfen:

Der Werfer ging davon aus, dass sich die Kassenrolle wie üblich entwickelt. Er wollte keinen Spieler treffen.” Lorenz betonte, dass “es außergewöhnlich ist, dass sich der Werfer aus freien Stücken beim Verein gestellt hat und in der Verhandlung als Zeuge zur Verfügung stand.” – “Der Wurf war nicht als Wurf gegen den Gegner gedacht. Es war eine Fahrlässigkeitstat.” Außerdem lobt es den Täter für vorbildliches Nachtatverhalten und sagt über dessen Auftritt als Zeugen: “Er hat uns alle berührt.

Wie kann man die Besonderheit dieses Falls so hervorheben, den “Täter” so sehr für sein Verhalten loben, und dann trotzdem ein derart willkürliches Urteil fällen? Wie kann man, in Zeiten wo Vereine immer öfter Strafen direkt durchreichen (insbesondere in Hannover, wo der dortige Präsident mal wieder zeigt, welch Geistes Kind er ist), sehenden Auges riskieren, die Existenz eben dieses im Nachhinein vorbildlich agierenden jungen Mannes zu gefährden, wenn man selbst die vermeintlichen Einbußen auf über 60.000,-€ schätzt?

Wie kann man erwarten, dass nach so einem Urteil, in dem dem geständigen Zeugen attestiert wird, dass er es nicht in böser Absicht getan und sich vorbildlich verhalten hätte, sich jemals wieder irgendjemand im Fußballzusammenhang freiwillig stellt, wenn er etwas Falsches getan hat? Was sagt die Polizei zu diesem Urteil, die jüngst die Fanprojekte und Fanbeauftragten kritisierte, weil diese aus ihrer Sicht zu sehr vermeintliche Täter schützen würde? Nach dem Urteil, kann man nur jedem dazu raten, sich weiterhin nach Fehlern (oder auch fußballfantechnischen Straftaten) schnellstmöglich in der Masse unterzutauchen, wenn man nicht beim Verlassen des Stadions direkt den Antrag zur Privatinsolvenz unterzeichnen will.

Lieber DFB… Vorbildfunktion? FairPlay? Ehrlichkeit? Mag es an vielen Stellen dieser Welt geben, aber nicht bei Dir.

Für diesen speziellen Fall ist das Vorstrafenregister des Vereins irrelevant, da er eben im Gegensatz zu Bierbechern und Schneebällen gar nicht die Absicht hatte jemanden zu treffen, geschweige denn zu verletzen, was ich bei allen anderen Gegenständen eben immer einkalkulieren muss. Den Verein für mangelnden Schutz des Gegners in diesem Fall haftbar machen zu wollen, liegt wohl in der Natur der Sache, immerhin ist ein Spieler getroffen worden. Aber wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit?
Was würde mann denn machen, wenn mal eine ganze Kurve Amok läuft und das Spielfeld stürmt, Jagd auf gegnerische oder eigene Spieler macht?
Ach, ist bei Hertha und Frankfurt schonn geschehen? Wurde auch mit Teilausschluß bestraft? Aha…

Ein Statement von Gernot Stenger gestern klang fast ein wenig, als wäre der Verein mit dem Urteil zufrieden. Ich kann nur hoffen, dass es wahlweise falsch überliefert oder von mir komplett fehlinterpretiert wurde, denn gegen dieses Urteil kann und muss der Verein Einspruch einlegen. (Zu juristischen Dingen sei auf den Magischen FC verwiesen, der kann sich da wesentlich fundierter und kompetenter austoben. Welcome back, by the way.)
Zum einen, um nochmals (steter Tropfen mag ja auch den stumpfesten Verband höhlen) die Andersartigkeit dieses Vorfalls zu betonen, zum Anderen um den Mut des “Täters” nicht mit diesem Urteil zu bestrafen. Und um generell gegen diese Sippenhaft anzugehen.

Grundsätzlich dürfte ein Gang vor ein ordentliches Gericht wenig erfolgsversprechend sein, und in dieser Situation bin ich auch kein Freund von “aus Prinzip”, denn wir nehmen nun mal an einem Spielbetrieb teil, der auch gewissen Regeln und Rechten/Gesetzen unterworfen ist. Wenn man die nicht akzeptiert (und die Gerichtsbarkeit des DFB gehört eben leider dazu), so bleibt einem nur, diesen Spielbetrieb zu verlassen.
Hätte ich, wenn man das konsequent betreibt, sogar noch nicht mal ein Problem mit, ist aber wohl zum Einen im Verein kaum mehrheitsfähig und sollte auch erst der Allerletzte Schritt sein, da kommen noch ein paar vorher.
Was man aber machen kann und zwingend schnell auf den Weg bringen muss: Einen Zusammenschluß ALLER Vereine in den oberen Ligen (meinetwegen runter bis zur Oberliga, wenn auch Vereine dort das für sich als relevant erachten), um sich gegen diese Willkür der DFB gerichtsbarkeit zur Wehr zu setzen. Alleine erreicht man sicher nichts, im Zusammenschluß (vielleicht bekommt man sogar bei der DFL ein offenes Ohr?) hingegen kann man schon mehr erreichen und auch einfordern.

Beispiele gefällig?

  • Ein klar strukurierter und aussagekräftiger Strafenkatalog zum Beispiel wäre doch schon mal was.
  • Keine Sippenhaft mehr.
  • Eine klare Aussage des DFB dahingehend, dass sich diese Strafe an den Verein richtet und nicht an Einzelpersonen weiterzureichen ist.
    (Und da das sicher nicht alle Vereine so sehen: Dann eben die Festschreibung im Urteil, dass nur ein gewisser Prozentwert der Strafe überhaupt weiterreichbar ist, wobei selbst dieser dann ohnehin vom Verein noch vor einem Zivilgericht eingeklagt werden müsste, wenn der Verursacher es nicht freiwillig zahlt.
    Diese Festlegung deswegen, weil Vereine in der Ersten Liga aufgrund ihrer gänzlich unterschiedlichen Finanzsituation ja auch anders bestraft werden, als Vereine in unteren Ligen, dies sich aber von selbst erledigt, wenn die Strafe einfach an den Verursacher durchgereicht wird.)

Zu eventuellen Konsequenzen für das Spiel gegen den KSC verschwende ich noch keinen Gedanken, da ich erst mal die nächste Instanz abwarte. // Frodo

Links mit weiteren Beiträgen zum Thema:
Offizielle DFB-Meldung
Abendblatt (Mit Originalzitaten der gestrigen Verhandlung)
Publikative.org (“Fußball, Schwachsinn, DFB”)
Gegengeraden-Gerd (“Endlich bewiesen: Der DFB ist gut und gerecht!”)
MagischerFC (“Wo Recht zu Unrecht wird…”)
– Der Kiesel (Teil 1: “Zeichen und Chancen” und Teil 2: “Spätmelder“)
ilovesp.de (“Aus aktuellem Anlass”
RatzRübe
KleinerTod (“Völlig von der Rolle” inkl. ACTA-Demo und Braunschweig-Spiel)
Fabulous St.Pauli (geschrieben mit einem Tag Abstand)

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